Leitgedanken Kirchgemeinderat

1. Grundsätze

1.1. Der dreifaltige Gott
Vor Gott als dem Schöpfer allen Lebens wissen wir uns mitverantwortlich für sämtliche Bereiche des privaten und öffentlichen Lebens.
Mit dem in Jesus Christus Mensch gewordenen Gott arbeiten wir an Veränderungsprozessen auf dem Weg der Liebe und der Vergebung.
Als Heiliger Geist wohnt Gott in uns mit seiner Phantasie und Energie, welche uns befähigen, am Reich Gottes mitzuwirken.
Wir, als Partner Gottes, gestalten und bewahren die Schöpfung im Geist der Nächstenliebe, mit den Zielen Frieden, Gerechtigkeit, Verminderung von Leid und Überwindung des Todes.

1.2. Das Reich Gottes
Das Reich Gottes ist jener Bereich der Wirklichkeit, in dem Gottes Wille geschieht. Es hat schon begonnen, und wir hoffen auf seine Vollendung, indem wir die Welt aktiv mitgestalten, wo wir es können, und passiv erwarten, was wir nicht selber leisten können. Aus dem gemeinsamen Beten, Feiern und Stillsein schöpfen wir Kräfte. Wir bringen den Menschen Wärme, Mitgefühl und Geborgenheit entgegen. Wir tragen gemeinsam mit ihnen Leid und Trauer, schöpfen mit ihnen neue Hoffnung und Kraft schöpfen. So richten wir uns als Gemeinde aus auf die Möglichkeiten, die uns in der Realität des Gottesreichs zugänglich sind.

1.3. Werte
Nach dem Vorbild Jesu laden wir ein zu heilsamer Gemeinschaft mit Gott und unter den Menschen. Diejenigen am Rand der Gesellschaft sind uns besonders wichtig. In unserer Gemeinschaft gelten Vertrauenswürdigkeit, Liebe, Solidarität, Toleranz, Zivilcourage, Vergebungs- und Versöhnungsbereitschaft.

1.4. Ökologie
Orientierung am Reich Gottes hat Rückwirkungen auf den Umgang mit der Mitwelt. Während vielfach Gottes Schöpfung zerstört, vergiftet, ausgebeutet wird, soll es bei uns anders sein. Wir verwenden nachwachsende und unschädlich vernichtbare Materialien, setzen Energie sparsam ein, wählen sozialverträgliche Unternehmen als Geschäftspartner.

1.5. Protestantismus
Wir verstehen den Protestantismus als aus biblischen Wurzeln gewachsene Vielfalt von Glaubensweisen und theologischen Überzeugungen. Wir nehmen diese Vielfalt ernst, respektieren sie und leben sie als versöhnte Verschiedenheit. Unterschiedlichen Auffassungen und Praktiken begegnen wir offen, soweit sie der Verantwortung für das Leben, der Liebe zur Kreatur und den Prozessen auf das Reich Gottes hin entsprechen.

1.6. Volkskirche
Aus Achtung vor der vielfältigen Wirklichkeit Gottes geben wir der Vielfalt menschlichen Glaubens Raum. Wir schaffen Gemeinschaft zwischen Menschen mit unterschiedlichen Interessen, Ansichten und sozialen Hintergründen. Wir sind miteinander Suchende, unserer menschlichen Begrenztheit bewusst, und verzichten darum auf Absolutsetzung einer einzigen Position. Im Gespräch, in der respektvollen Auseinandersetzung miteinander, im gemeinsamen Engagement bereichern wir uns gegenseitig.

1.7. Die Grenzen der offenen Volkskirche
Wir sind uns bewusst, dass der Weg der Vielfalt nicht für alle Menschen gangbar ist und akzeptieren, wenn sie unsere Gemeinde verlassen. Wir werden ihretwegen aber nicht den Grundsatz der Vielfalt aufgeben.

1.8. Gabenorientierte Zusammenarbeit
Jedes Mitglied der Kirchgemeinde kann und soll seine Einsichten und Begabungen einbringen. Wir legen Wert auf Teamarbeit, sei es unter Mitarbeitenden und Freiwilligen, sei es gemeindeübergreifend im Kontakt mit anderen religiösen und nichtreligiösen Partnern.
 

2. Handlungsfelder

Aus den genannten Grundsätzen ergeben sich Konsequenzen für die Tätigkeit der Mitarbeitenden der Reformierten Kirchgemeinde Steffisburg in ihren unterschiedlichen Handlungsfeldern.

2.1. Spiritualität
Die Mitarbeitenden schaffen einen Rahmen, in dem Menschen ihre Beziehung zu Gott auf vielfältige Weise pflegen können. Lebendig gehaltene Traditionen haben dabei grosse Bedeutung. Aber auch Phantasie und Kreativität für Neues sind unerlässlich. In der Nachfolge des lebensbejahenden, alltagsnahen Gottes unterstützen die Mitarbeitenden die Gemeindeglieder dabei, die Brücke vom Hören auf Gott zur Bewährung im privaten und öffentlichen Alltagsleben zu schlagen.

2.2. Verkündigung
Die Mitarbeitenden geben die Botschaft von der Befreiung und Inpflichtnahme durch Gott so weiter, dass die Gemeindeglieder ihrerseits zur Weitergabe der Botschaft ermutigt werden. Die Verkündigung soll respektvoll und auf Augenhöhe geschehen, denn Gott ist bereits vor uns bei den Menschen angekommen. Alle können von allen lernen.

2.3. Seelsorge
Nicht nur, aber ganz besonders in kritischen Lebenssituationen begleiten und unterstützen die Mitarbeitenden Menschen auf unaufdringliche Weise. Kirchliche Gruppen sind in schwierigen Lebenssituationen eine hilfreiche Heimat. In Fällen, die eine externe Fachberatung erfordern, werden die Mitarbeitenden die Hilfesuchenden rechtzeitig weiter weisen.

2.4. Diakonie
In einer sich schnell wandelnden Gesellschaft geraten Menschen auch schnell an deren Rand. Hier sollen die kirchlichen Mitarbeitenden verlässliche Weggefährten sein durch persönliche Begleitung, Beratung und materielle Hilfe. Im Interesse der Benachteiligten muss die Kirche auch eine politische Sprache finden. Als Teil der weltweiten Menschheitsfamilie nehmen die Mitarbeitenden lokal und global Einfluss auf gesellschaftliche und politische Zusammenhänge durch Entwicklungspolitik, Friedensförderung und Partnerschaften mit anderen Christen.

2.5. Bildung
Weil Vielfalt Reichtum ist, sind die Mitarbeitenden bestrebt, mit den Gemeindegliedern aller Altersstufen durch gemeindeeigene Bildungsveranstaltungen in einer Such- und Weggemeinschaft eine vielfältige, reichhaltige Spiritualität und Theologie zu erlernen. Sie weisen auch auf Angebote von Bildungshäusern und Tagungsstätten hin.

2.6. Ökumene
Im Bewusstsein der Zusammengehörigkeit aller Menschen suchen die Mitarbeitenden die Zusammenarbeit mit andern Kirchen und Religionsgemeinschaften in der Region. Wenn Mitarbeitende selber Teil von Kooperationsprojekten sind oder Mitglied einer nicht landeskirchlichen christlichen Bewegung werden, informieren sie die vorgesetzte Behörde und das Kollegium darüber.

Wenn diese das betreffende Engagement nicht als mit der Gemeindearbeit vereinbar anerkennen, engagiert sich diese Person privat und tritt dort nicht im Namen der Kirchgemeinde auf und wirbt auch nicht über die Kanäle der Gemeinde für entsprechende Angebote.

2.7. Freiwilligenarbeit
Die Beteiligung Freiwilliger in der Kirchgemeinde ist willkommen und wird gefördert. Freiwillige haben das Recht auf Weiterbildung.

2.8. Öffentlichkeitsarbeit
Eine transparente, klare Kommunikation und Information im Innern der Kirchgemeinde und der Öffentlichkeit gegenüber hat grosse Bedeutung. Umgekehrt ist es wichtig, Anliegen, Meinungen und Kritik aus der Gemeinde ernst zu nehmen. Die Mitarbeitenden bemühen sich um eine entsprechende Informationskultur.

3. Behördenarbeit

Die Behördenmitglieder der Reformierten Kirchgemeinde Steffisburg erfüllen ihre Führungs-, Planungs- und Kontrollaufgaben im Geist der Liebe und der sozialen Gerechtigkeit.

3.1. Unterstützung
Die Behörden unterstützen die Mitarbeitenden in jeder möglichen Hinsicht: fachlich, persönlich und mit guten Rahmenbedingungen. Führungsaufgaben werden partnerschaftlich-kommunikativ wahrgenommen. Anliegen der Mitarbeitenden werden ernst genommen, die Behördenmitglieder sind für sie gut erreichbare Ansprechpartner.

3.2. Konflikte
Konflikte werden offen und konziliant ausgetragen. Wenn nötig wird rechtzeitig Hilfe von aussen geholt.

3.3. Handlungsfelder
Die Behörden fördern ein reichhaltiges, vielfältiges Gemeindeleben. Sie anerkennen die Bedeutung der verschiedenen Handlungsfelder, in denen die Mitarbeitenden tätig sind.
Wenn Behördenmitglieder an die Öffentlichkeit treten, tragen sie Sorge zum guten Ansehen der Gemeinde und ihrer Glieder. Sie bezeugen ihre Weltoffenheit.
Die Entwicklung der politischen Gemeinden Steffisburg und Fahrni soll aufmerksam beobachtet werden, den politischen Behörden wird die Zusammenarbeit bei der Lösung gesellschaftlicher Probleme angeboten.
Die Bauten der Kirchgemeinde sollen so konzipiert und unterhalten werden, dass Glaubensgeschichte spürbar bleibt, aber auch neue Glaubenserfahrungen möglich werden. Die ökologischen Grundsätze der Kirchgemeinde (s.o.) sind bei Gebäudefragen von besonderer Bedeutung. Da das Göttliche in engem Zusammenhang mit dem Licht steht, verdient die Lichtführung in kirchlichen Gebäuden besonderes Augenmerk.

3.4. Visionen
Visionen haben innovative Kraft. Innovationen sind nötig, wenn sich die Welt zum Besseren verändern soll. Darum soll Raum dafür da sein, dass Visionen entstehen, erwogen und verfolgt werden können.

3.5. Arbeitsweise
Die kirchlichen Behörden achten auf eine repräsentative Zusammensetzung. Über wichtige Beschlüsse informieren sie die Öffentlichkeit. Im Umgang mit allen Geschäften gilt die Sorgfaltspflicht. Mit den finanziellen Ressourcen wird haushälterisch umgegangen. Investitionen und Finanzentscheide unterliegen einer rollenden Planung. Im Rahmen des Möglichen delegieren die Behörden Aufgaben an die Mitarbeitenden.



(Genehmigt durch Kirchgemeinderat am 25.01.2012)