Todesfall / Bestattung

Vorgehen bei einem Todesfall

Herzliches Beileid, wenn Sie einen Todesfall zu beklagen haben! Es gibt jetzt für Sie vieles zu erledigen. Hier einige Hinweise:

  • Bei einem Todesfall zu Hause ist raschmöglichst ein/e Arzt/Ärztin beizuziehen, der/die eine ärztliche Todesbescheinigung ausstellt.
  • Mit der ärztlichen Todesbescheinigung, der Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung und dem Familienbüchlein suchen Sie das Zivilstandsamt der Sterbegemeinde auf, um die Todesanzeige-Bescheinigung ausstellen zu lassen (Zivilstandsamt Oberland West, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, Tel. 031 635 43 00).
  • Mit der Todesanzeige-Bescheinigung (bei Kremation Ärztebescheinigung) ist der Todesfall anschliessend der Einwohnerkontrolle Steffisburg oder Fahrni zu melden. Dort werden die Bestattungszeit und die Bestattungsform festgelegt sowie die weiteren Massnahmen wie Benachrichtigung Friedhof, SigristIn, OrganistIn, und PfarrerIn sowie der Termin für die Aufnahme des Siegelungsprotokolls koordiniert. Wenn die verstorbene Person Mitglied der reformierten Kirche und in Steffisburg bzw. Fahrni niedergelassen war, vermittelt die Einwohnerkontrolle den Kontakt zur diensthabenden Pfarrperson gemäss dem Abdankungsplan, welcher der Einwohnerkontrolle vorliegt. Die Bestattung von Nicht-Mitgliedern steht im Ermessen der Kirchgemeinde bzw. der Pfarrpersonen und bedingt die Übernahme der Kosten durch die Angehörigen.
  • Stehen Ort und Zeit der Bestattungsfeier fest, können Leidzirkulare gedruckt und eine Todesanzeige aufgegeben werden. Wer diese Formalitäten nicht selber erledigen möchte, kann damit ein Bestattungsunternehmen beauftragen.

Adressliste Bestattungsunternehmen

Kirchliche Bestattung und Trauerbegleitung

Die Gestaltung der kirchlichen Bestattungsfeier liegt in der Verantwortung der Pfarrperson. Der Ablauf wird anlässlich eines Trauergesprächs besprochen, auf Wünsche der Angehörigen wird nach Möglichkeit eingegangen. Abkündigungen werden in dem Kirchenkreis gemacht, in dem die verstorbene Person wohnte sowie alle in der Dorfkirche Steffisburg, und zwar in der Regel an dem auf die Beerdigung folgenden Sonntag. Auf Wunsch der Angehörigen kann die Abkündigung auch an einem späteren Sonntag wiederholt werden. Für eine Trauerbegleitung nach dem Todesfall stehen die Pfarrpersonen gerne zur Verfügung.